Von der deutschen Geschichte gehe die Verpflichtung aus, dass Deutschland nie wieder einen Angriffskrieg führen dürfe, erklärte Rink am Donnerstag in Berlin. Zugleich betonte der Militärbischof, die Soldaten der Bundeswehr müssten sich in der Parlamentsarmee auf die Rechtmäßigkeit einer militärischen Auseinandersetzung verlassen können. Sie dürften daher nicht individuell zur Rechenschaft gezogen werden.
Als Christen seien Soldaten allein ihrem Gewissen verpflichtet, zugleich stünden sie aber in einem außerordentlichen Gehorsamsverhältnis zum deutschen Staat, erklärte der evangelische Theologe. Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches beschlossen. Dieser stellt den Angriffskrieg als schwerstes Verbrechen gegen den Frieden im deutschen Recht umfassend unter Strafe. Bislang war nur die Vorbereitung eines solchen Krieges strafbar. Das Gesetz soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten.
In dem Entwurf wird der Täterkreis auf Führungspersonen, zumeist politische Machthaber, beschränkt werden, um "einfache Soldaten" zu schützen. Geringfügige Völkerrechtsverletzungen wie etwa kleinere Grenzscharmützel sollen ausgeklammert werden.