Schneider begrüßte es, dass der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), die Forderung nach zügiger Vereinbarung angemessener Personalschlüssel in den Heimen unterstütze. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werde sich auch der Personalaufwand verändern. Ziel müsse es sein, eine zusätzliche Arbeitsverdichtung in den stationären Einrichtungen zu vermeiden, sagte Schneider weiter. Zugleich warnte er davor, die Erhöhung der Personalschlüssel dürfe nicht zu einer Steigerung der Eigenanteile der Heimbewohner führen.
"Um die Pflegebedürftigen nicht noch weiter finanziell zu belasten, müssen die zusätzlichen Personalkosten von der Pflegeversicherung getragen werden", sagte der Vorsitzende. Die dringend notwendige Verbesserung der Personalausstattung dürfe nicht wieder auf dem Rücken der Pflegebedürftigen ausgetragen werden.
Genügend Geld für mehr Fachkräfte sei vorhanden
Mit Blick auf den künftigen Pflegebedürftigkeitsbegriff betonte auch Laumann in einem jüngst veröffentlichten Positionspapier, dass die bestehenden Berechnungsgrößen veraltet seien: "Sie orientieren sich an einem defizitbezogenen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der Ende 2016 Geschichte sein wird." In den individuellen Pflegesatzverhandlungen und in den Verhandlungen der Landespflegesatzkommissionen für 2017 müssten jetzt angemessene Personalschlüssel vereinbart werden, die dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff entsprechen.
Laumann zufolge ist genügend Geld für mehr Fachkräfte vorhanden: Für die stationäre Pflege würden durch die zweite Pflegereform jährlich 330 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt: "Dieses Geld darf nicht einfach wirkungslos versickern", erklärte er.