Der Presserat berät auf seiner Sitzung am Mittwoch, ob die Richtlinie gegen Diskriminierung überarbeitet werden soll. Die Richtlinie, im Pressekodex unter Ziffer 12.1. zu finden, soll Minderheiten schützen. Darin heißt es, dass in der Berichterstattung über Straftaten die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt wird, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.
Überall verwies darauf, dass die Medien nach den Übergriffen in der Silvesternacht in Köln nicht wegen des Pressekodexes spät und zum Teil zurückhaltend berichtet hätten. Grund sei vielmehr die Desinformation der Polizei gewesen. Der DJV-Vorsitzende rief den Presserat auf, über das Diskriminierungsverbot deutlich zu informieren. "Das ist das beste Mittel, um 'Lügenpresse'-Rufern das Wasser abzugraben", sagte er.