Bundesverfassungsgericht verhandelt über NPD-Verbot

Bundesverfassungsgericht verhandelt über NPD-Verbot
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt ab heute über ein Verbot der rechtsextremen NPD.

Karlsruhe (epd)Die mündliche Verhandlung in Karlsruhe ist auf drei Tage angesetzt. Die Bundesländer hatten den Verbotsantrag über den Bundesrat im Dezember 2013 eingereicht. Bundesregierung und Bundestag hatten sich nicht angeschlossen.

Es ist bereits der zweite Anlauf der Politik, die rechtsextreme Partei zu verbieten. 2003 war das erste NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe wegen V-Leuten des Verfassungsschutzes in der Partei gescheitert.

In der Geschichte der Bundesrepublik gab es bisher nur zwei Mal ein Parteiverbot: 1952 gegen die nationalsozialistisch orientierte Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 gegen die als stalinistisch eingeordnete Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Grundlage für ein Parteiverbot ist Artikel 21 (2) des Grundgesetzes.