Frankfurt a.M., Karlsruhe (epd)"Selbst wenn die NPD verboten würde, bedeutet das leider nicht, dass es in Deutschland keinen Rechtsextremismus mehr gibt", sagte Maas. Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg äußerten sich am Montag zuversichtlich zum Ausgang des Verfahrens, das von den Bundesländern angestrengt wurde.
Auf drei Tage angesetzt
Am Dienstag beginnt vor dem höchsten deutschen Gericht die mündliche Verhandlung im NPD-Verbotsverfahren. Die Verhandlung in Karlsruhe ist auf drei Tage angesetzt. Die Bundesländer hatten den Verbotsantrag über den Bundesrat im Dezember 2013 eingereicht. Bundesregierung und Bundestag, die auch zu einem Antrag auf ein Parteiverbot berechtigt wären, entschieden sich jeweils nach kontroverser Debatte gegen eigene Initiativen. Sie haben jedoch Unterstützung für die Länder signalisiert.
Es ist bereits der zweite Anlauf der Politik, die rechtsextreme Partei zu verbieten. 2003 war das erste NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe vor allem an der Quellengrundlage gescheitert. Die Richter mussten davon ausgehen, dass V-Leute des Verfassungsschutzes in Führungsgremien der Partei selbst die Ausrichtung der NPD mit bestimmt und geprägt haben. Bei ihrem zweiten Versuch haben die Länder im vergangenen Jahr einen Schriftsatz eingereicht, der belegen soll, dass alle wesentlichen V-Leute in den Führungsebenen der Partei abgeschaltet wurden.
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern äußerte sich am Montag zuversichtlich zum Ausgang des Verbotsverfahrens. "Wir haben das Verfahren angestrengt, um zu gewinnen", sagte Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) in Schwerin. Er sei fest davon überzeugt, dass die NPD eine verfassungswidrige Partei sei. Mecklenburg-Vorpommern hatte maßgeblich Unterlagen für den Antrag beigesteuert. Die NPD ist im Schweriner Landtag mit fünf Abgeordneten vertreten.
Daueraufgabe für die Politik
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte, er sei fest davon überzeugt, dass das Verfahren richtig und erfolgreich sei, weil die rechtsextreme Partei deutlich außerhalb der Verfassung stehe. Woidke kündigte an, er werde am Dienstag an der Verhandlung in Karlsruhe teilnehmen. Er wolle damit zeigen, wie wichtig ihm das Verfahren sei, sagte der SPD-Politiker am Montag in Potsdam.
Natürlich sei ihm klar, dass mit einem Verbot der NPD rechtsradikale Gedanken aus den Köpfen nicht verschwinden, unterstrich Woidke. "Da müssen wir weiter dran bleiben. Wir können mit einem erfolgreichen Verbotsverfahren aber sicherstellen, dass die Feinde des demokratischen Staates von diesem nicht auch noch finanziert werden müssen", sagte der brandenburgische Ministerpräsident.
Auch Bundesjustizminister Maas betonte: "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, egal wie es ausfällt, wird uns die Aufgabe des Kampfes gegen rechts nicht abnehmen", sagte er den Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe (Montagausgaben). Das bleibe eine Daueraufgabe für Politik und Zivilgesellschaft.