Düsseldorf (epd)Mit der Klage (Az. 12 O 909/16) solle das US-Unternehmen, das eine Geschäftsstelle in München hat, dazu aufgefordert werden, seine unzureichende Datenschutzklausel für das Betriebssystem Windows 10 nicht mehr zu verwenden, erklärte die Verbraucherzentrale NRW am Montag in Düsseldorf. Die Klage sei eingereicht worden, nachdem sich Microsoft geweigert habe, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben.
Pauschale Datenschutzbestimmung
Das Unternehmen, das Nutzern der Vorgängerbetriebssysteme das neue System Windows 10 als kostenloses Upgrade anbietet, konfrontiere die Nutzer mit einer weitreichenden, pauschalen Datenschutzbestimmung und binde Nutzerdaten deutlich stärker online in eine Cloud ein als vorher, erklärte die Verbraucherzentrale NRW am Montag in Düsseldorf. Für Nutzer gebe es keine Möglichkeit, in Einzelbereichen die Zustimmung zu verweigern. Die Zustimmung zu der seitenlangen Datenschutzerklärung, die zu lang, unübersichtlich und unbestimmt sei, müsse pauschal für alles erteilt werden. Andernfalls sei kein Upgrade auf das neue Betriebssystem möglich.
Wer auf das neue Betriebssystem umsteige, sehe sich damit konfrontiert, dass bei der Benutzung von Windows 10 und seiner Dienste und bei der Anmeldung mit einem Microsoft Benutzerkonto eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzerdaten an die Microsoft-Server übertragen werden, erklärte die Verbraucherzentrale. Dazu zählten etwa Spracheingaben, Kalendereinträge, Kontakte, Standort oder der Browserverlauf.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte Microsoft bereits Ende vergangenen Jahres abgemahnt, weil es die Installationsdateien für sein jüngstes Betriebssystem Windows 10 ohne Zustimmung der Nutzer herunterlädt. Die Verbraucherschützer aus Baden-Württemberg kritisierten, dass die Nutzer erst nach dem Download gefragt würden, ob sie einer Installation zustimmten. Dieses Vorgehen stelle eine unzumutbare Belästigung dar, da Anwender sich nach dem Download aktiv um eine Beseitigung der aufgedrängten Installationsdateien bemühen müssten.