In einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung lehnten die Richter es ab, im Fall eines katholischen Ehepaares ein Berufungsverfahren zuzulassen. Die Kirchensteuerpflicht verstoße nicht gegen die Glaubensfreiheit und das Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung, stellte das Gericht klar. Ein Austritt aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts bei gleichzeitigem Verbleib in der Glaubensgemeinschaft sei nicht möglich.
Die rheinland-pfälzischen Eheleute hatten gegen den Einzug der Kirchensteuer geklagt, weil sie darin einen Verstoß gegen die europäische Grundrechte-Charta sahen. Die Zahlungspflicht sei nicht zu rechtfertigen, weil Mitglieder der römisch-katholischen Kirche in anderen europäischen Staaten keine Steuern zahlen müssten, argumentierten sie. Im August 2015 hatte das Verwaltungsgericht Koblenz die Klage abgewiesen.
Gegner der Kirchensteuer haben bereits mehrfach deutsche Gerichte beschäftigt. Dabei wurde die Regelung stets bestätigt, dass anerkannte Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern eine Steuer erheben und gegen Entgelt über die staatlichen Finanzbehörden einziehen lassen können.