Dies sei eine neue Dimension im Zugriff auf das menschliche Leben, teilte die EKD am Dienstag in Hannover auf Anfrage dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Menschliches Leben sei in seiner Würde nur dann geschützt und gesichert, wenn grundsätzlich jede Möglichkeit verfügender Manipulation ausgeschlossen sei.
Die britische Behörde für menschliche Befruchtung und Embryologie (HFEA) hatte am Montag einen entsprechenden Antrag des Londoner Francis-Crick-Instituts genehmigt. Danach können Wissenschaftler künftig an gesunden menschlichen Embryonen über die Behandlung von Unfruchtbarkeit und die Ursachen von Fehlgeburten forschen.
Die EKD habe sich entschieden dagegen gewandt, das Verbot der Forschung schon an embryonalen Stammzellen aufzuweichen und die 2008 beschlossene Änderung des Stammzellengesetzes kritisch bewertet. Die jetzt im Raum stehenden neuen Möglichkeiten gingen "noch weit über die im Jahr 2008 diskutierten Problemlagen hinaus", erklärte die EKD.
"Sie ermöglichen die direkte und zielgerichtete Manipulation menschlicher Embryonen, die einzig zum Zwecke der Manipulation erzeugt und nach Abschluss der Forschungen vernichtet werden", so die EKD. Die unverfügbare geschöpfliche Würde eines jeden einzelnen menschlichen Embryos werde dem technischen Zugriff auf das menschliche Leben untergeordnet. Mit deutschem Recht seien diese Experimente nicht vereinbar.
Die EKD trete dafür ein, in Deutschland an den bislang geltenden rechtlichen Regelungen festzuhalten und statt der Forschung an Embryonen oder embryonalen Stammzellen die Forschung an adulten Stammzellen zu vertiefen und auszubauen, hieß es weiter. Im Hinblick auf die medizinische Forschung werde die Kluft zwischen dem technisch Möglichen und dem moralisch Verantwortbaren weiter wachsen. Die wissenschafts- und forschungsethischen Fragen, die sich aus dieser Kluft ergeben, bedürften ebenso einer intensiven ethischen Besinnung in der Gemeinschaft der Forschenden wie einer breiten gesellschaftlichen Diskussion.
In der gemeinsamen Erklärung des Rates der EKD und der katholischen Deutschen Bischofskonferenz "Gott ist ein Freund des Lebens. Herausforderungen und Aufgaben beim Schutz des Lebens" aus dem Jahr 1989 werde die Bewertung des Embryonenschutzes "aus der Sicht christlicher Ethik in Sätzen zusammengefasst, die nichts von ihrer Gültigkeit verloren haben: "Dass menschliches Leben Gabe Gottes ist, schließt nicht aus, dass der Mensch selbst handelnd Verantwortung für das Leben übernimmt und es gestaltet. Dies kann aber nur im Respekt vor der unantastbaren Würde geschehen, die dem Menschen als unverlierbarer Wert, von seinem Beginn bis zu seinem Ende, zugeeignet ist."