Der ehemalige Bürgermeister Onesphore Rwabukombe (58) musste sich wegen eines Massakers an mehreren Hundert Angehörigen der Tutsi-Minderheit im Jahr 1994 verantworten. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Im Februar 2014 war er vom Gericht wegen Beihilfe zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt worden (AZ: 5-3 StE 4/10-4-3/10). Der Bundesgerichtshof kippte die Entscheidung jedoch wegen zu großer Milde.
Mangels Aussage des Angeklagten müssten die objektiven Umstände bewertet werden, sagte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Frankfurt, Josef Bill, zur Begründung. Das Massaker am 11. April 1994, an dem Rwabukombe beteiligt war, sei beispielhaft für die Massaker während des ruandischen Völkermordes gewesen. Mehr als 400 Tutsi-Flüchtlinge wurden auf dem Kirchengelände von Rwabukombes Heimatort Kiziguro ermordet.
Im Hauptverfahren gegen den früheren Bürgermeister hatten die Frankfurter Richter nicht eindeutig feststellen können, ob Rwabukombe mit Völkermord-Absicht handelte und ob seine Mitwirkung als "Täterschaft" einzustufen ist. Der vierte Strafsenat sieht Rwabukombes Absicht deutlich: Es habe sich um Völkermord gehandelt, weil sich die Tat nicht gegen Personen, sondern gegen eine Volksgruppe gerichtet habe.
Es ist der erste deutsche Prozess zum Völkermord in Ruanda. Innerhalb weniger Monate wurden damals etwa 800.000 Tutsi und gemäßigte Hutu von Hutu-Extremisten getötet. Unter dem Weltrechtsprinzip kann die deutsche Justiz Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgen, auch wenn diese im Ausland, von Ausländern und ohne Bezug zu Deutschland begangen wurden. Rwabukombe wurde nicht nach Ruanda ausgeliefert, weil es Befürchtungen gab, er könnte dort kein faires Verfahren bekommen.