Das Oberlandesgericht in Frankfurt muss entscheiden, ob Onesphore Rwabukombe während des Genozids in Ruanda 1994 Täter war oder nur Helfer. Der 58-Jährige war im Februar 2014 wegen Beihilfe zum Völkermord zu 14 Jahren Haft verurteilt worden (AZ: 5-3 StE 4/10-4-3/10). Der Bundesgerichtshof sah jedoch eine schwerere Schuld des Angeklagten und ordnete die Wiederaufnahme des Verfahrens an.
Rwabukombe wurde 2014 verurteilt, weil er an einem Massaker teilnahm, bei dem am 11. April 1994 mindestens 400 Angehörige der Tutsi-Minderheit auf dem Kirchengelände von Rwabukombes Heimatort Kiziguro ermordet wurden. Das Frankfurter Gericht konnte damals nicht eindeutig feststellen, ob Rwabukombe mit Völkermord-Absicht handelte und ob seine Mitwirkung als "Täterschaft" einzustufen ist. Der Bundesgerichtshof kippte das Urteil jedoch im Mai und gab das Verfahren an das Oberlandesgericht zurück (AZ 3 StR 575/14). Rwabukombe droht nun lebenslange Haft. Er bestreitet die Vorwürfe und sagte vergangene Woche vor Gericht, er sei unschuldig.
Das Verfahren gegen Rwabukombe ist der erste Prozess in Deutschland zum Völkermord in Ruanda. Der Angeklagte kam 2002 nach Deutschland. Unter dem Weltrechtsprinzip kann die deutsche Justiz Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgen, auch wenn diese im Ausland, von Ausländern und ohne Bezug zu Deutschland begangen wurden. Rwabukombe wurde nicht nach Ruanda ausgeliefert, weil es Befürchtungen gab, er könnte dort kein faires Verfahren bekommen.