Die Erzieherin war Anfang 2014 von der mittelfränkischen Diakonie Neuendettelsau fristlos entlassen worden, weil sie in ihrer Freizeit unter anderem in Pornofilmen mitgespielt und diese im Internet veröffentlicht hatte. "Julia Pink" hatte den Rechtsstreit bis vors Bundesarbeitsgericht durchgezogen - war aber in allen Instanzen mit ihren Forderungen gescheitert.
Am vergangenen Donnerstag trat die Frau mit dem Porno-Pseudonym "Julia Pink" aus der katholischen Kirche aus. "Das hatte ich schon lange vor", sagte sie dem epd, "ich finde, ich kann auch so Christ sein". Nach ihren Erfahrungen vor Gericht mit dem Arbeitgeber Kirche wolle sie keine Kirchensteuer mehr entrichten. Überhaupt sei sie nur so lange Mitglied der Kirche geblieben, weil die Diakonie als evangelischer Arbeitgeber gefordert habe, dass seine Mitarbeiter einer Kirche aus den Reihen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (AcK) angehören.
Ende August hatte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt den deutschen Rechtsweg des Pornosternchens mit der Ablehnung der sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde beendet. Diese war damals "als unzulässig" verworfen worden. Ihre fristlose Kündigung hatte das Arbeitsgericht in Augsburg in erster Instanz in eine ordentliche Kündigung abgeändert, demnach endete das Arbeitsverhältnis regulär Ende November 2014.
Die Diakonie hatte erklärt, das Verhalten von "Julia Pink" sei nicht mit der kirchlichen Sexualethik vereinbar. Die Erzieherin hatte mehr als 15 Jahre in einer Behinderteneinrichtung der Diakonie gearbeitet.