Die im sogenannten "Menschen Museum" am Fernsehturm gezeigten Plastinate seien Leichen im Sinne des Berliner Bestattungsgesetzes und unterlägen damit auch dem gesetzlich geregelten Ausstellungsverbot, urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag. Die Ausnahmeregelung für wissenschaftliche Präparate in anatomischen Instituten sei in dem Fall nicht anwendbar, da der Betreiber eine zum Zweck der Ausstellung gegründete GmbH sei. (AZ: OVG 12 B 2.15)
Die Ausstellung könne auch nicht ausnahmsweise genehmigt werden, weil der Betreiber für die Ausstellungsstücke keine konkreten Einwilligungen der Köperspender vorweisen könne, urteilten die Berliner Richter. Es bestehe keine Möglichkeit zu kontrollieren, ob die Plastinate mit Einwilligung der Spender hergestellt worden sind und nach ihrem Willen auch ausgestellt werden dürfen. Dies sei jedoch eine unabdingbare Voraussetzung für eine Ausstellung menschlicher Exponate.
Das Oberverwaltungsgericht änderte mit seinem Urteil eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, das vor einem Jahr in der ersten Instanz entschieden hatte, dass keine Genehmigung für die Ausstellung nötig sei. Der Berliner Bezirk Mitte hatte seinerzeit die Ausstellung verboten, der Museumsbetreiber ging dagegen vor Gericht.
Das Urteil ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin noch nicht rechtskräftig, weil der Betreiber des Museums noch Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen kann. Bis darüber entschieden sei, könne die Ausstellung weiter gezeigt werden.