Verbraucherschützer pochen auf Zutatenliste für Glühweine

epd-bild / Stefan Arend
Weihnachtstasse.
Verbraucherschützer pochen auf Zutatenliste für Glühweine
Hersteller von Glühweinen aus dem Supermarkt müssen keine Inhalts- und Nährwertangaben machen. Verbraucherschützer kritisieren das.

München (epd)Die Verbraucher erhielten beim Blick auf die Etiketten weder Angaben zum Zuckergehalt noch zu den verwendeten Gewürzen und Aromen, teilte die Verbraucherzentrale Bayern am Donnerstag in München mit. Im Gegensatz zu den meisten anderen Lebensmitteln müssten Hersteller von alkoholischen Getränken keine Zutatenliste und Nährwerte angeben, sagte Marion Breithaupt-Endes vom Vorstand der Landes-Verbraucherzentrale. Dies müsse sich ändern.

Die bayerischen Verbraucherschützer nahmen bei einer Stichprobe 22 Glühweine aus dem Handel unter die Lupe. Nur bei zwei Produkten gebe es eine Zutatenliste, bei den anderen 20 Produkten gebe es lediglich Werbe-Versprechen wie "feinste Zutaten" und "vielerlei Gewürze" oder "ausgesuchte Rotweine". Bei den zwei Produkten mit einer Zutatenliste - beides Bio-Glühweine - fehlten allerdings die Nährwertangaben. Bei 19 der 27 Produkten sei außerdem die Qualität des verwendeten Weins nicht zu erkennen gewesen.

Nur bestimmte Zuckerarten

Lebensmittelrechtlich zählt fertiger Glühwein zu den aromatisierten weinhaltigen Getränken. Seit März ist unter anderem geregelt, dass er mindestens sieben Volumenprozent Alkohol enthalten muss. Es darf zudem kein Wasser zugesetzt werden, und es dürfen nur bestimmte Zuckerarten verwendet werden. Ein normal großes Glas mit rund 200 Millilitern enthält nach Angaben der Verbraucherschützer je nach Zuckergehalt etwa 200 Kilokalorien.