"Ein derartiges Verbot gibt es nicht", erklärte Rektor Bernd Engler laut einer Mitteilung der Universität vom Dienstag. In der vergangenen Woche war bekanntgeworden, dass die Evangelisch-theologische Fakultät einen Antrag von Studenten, öffentliche Andachten im Theologicum anzubieten, abgelehnt hatte.
"Die Universität respektiert selbstverständlich den Wunsch von Hochschulangehörigen unterschiedlicher Religionen, sich zum Gebet und auch zu Andachten zusammenzufinden", betonte der Rektor. Allerdings müsse die Universitätsleitung darauf bestehen, dass die Räume in erster Linie für Forschung und Lehre zur Verfügung stehen. In Anbetracht einer akuten Raumnot habe er größtes Verständnis dafür, dass die evangelische Fakultät keinen festen Raum für regelmäßige Andachten zur Verfügung stellen könne.
Das Thema hatte in der vergangenen Woche bei der Herbstsynode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg in Stuttgart hohe Wellen geschlagen. Dekan Ralf Albrecht (Nagold/Nordschwarzwald) hatte es als Skandal bezeichnet, dass Studierenden öffentliche Gebetsveranstaltungen im Theologicum verboten worden seien. Der Dekan der Fakultät, Jürgen Kampmann, hatte den antragstellenden Studenten mitgeteilt, Andachten sollten in Kirchen oder Kapellen stattfinden. In seiner E-Mail, die dem epd vorliegt, ist von Raumnot nicht die Rede. Kampmann verweist aber darauf, dass Lehrveranstaltungen oder die Arbeit in Bibliotheken durch eine "Frömmigkeitspraxis" nicht beeinträchtigt werden dürften.
Der Vertreter der Fakultät in der Synode, der Tübinger Neutestamentler Hans-Joachim Eckstein, hatte vor der Synode darauf verwiesen, dass im Tübinger Zentrum für Islamische Theologie selbstverständlich in Studienräumen die muslimischen Gebete praktiziert würden. Deshalb solle mit der Fakultät das Gespräch gesucht werden.