Die Klage soll am 14. April 2016 vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden. Nach Angaben der Berliner Schulverwaltung wäre es das erste Verfahren, weil eine Bewerbung unter Hinweis auf das geltende Neutralitätsgesetz abgelehnt worden sei, heißt es in dem Bericht weiter.
Erst Ende Oktober hatte der Berliner Senat eine Beibehaltung des strikten Berliner Neutralitätsgesetzes bekräftigt. Lehrer, Polizisten und Juristen dürfen demnach auch weiterhin keine religiösen Symbole wie zum Beispiel muslimische Kopftücher, die jüdische Kippa oder das christliche Kreuz tragen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dagegen im März am Beispiel zweier muslimischer Pädagoginnen aus Nordrhein-Westfalen ein pauschales Kopftuchverbot für unzulässig erklärt. Künftig müsse dafür eine konkrete Gefahr für Neutralität und Schulfrieden nachgewiesen werden, hieß es.
"Die pauschale Ablehnung des Kopftuchs im Schuldienst benachteiligt Frauen", zitiert der "Tagesspiegel" die Anwältin, Maryam Haschemi, die die Klägerin vertritt. Das Arbeitsgericht müsse nun prüfen, ob das Berliner Neutralitätsgesetz dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entspreche, so die Juristin.