Berlin (epd)Bei ihrem Treffen in Berlin fassten die Justizminister der Länder am Donnerstag lediglich den Beschluss, ihren Rechtsausschuss und eine Arbeitsgruppe um eine Überprüfung der entsprechenden Strafvorschriften zu bitten. Insbesondere Bayern wandte sich gegen "eine Aufweichung der Einreisekriminalität", wie es der Justizminister der Freistaats, Winfried Bausback (CSU), nach den Beratungen formulierte.
Flüchtlinge machen sich nach deutschem Recht derzeit strafbar, wenn sie beispielsweise ohne Papiere die Grenze übertreten. Der Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Rainer Stickelberger (SPD), erklärte, diese Situation setze derzeit eine ganze Kette von staatlichem Handeln in Gang, die die Strafverfolgungsbehörden aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen enorm belaste.
Häufig keine Strafbarkeit
Häufig führten die Verfahren aber gar nicht zu einer Strafbarkeit, weil die Berufung auf die Genfer Flüchtlingskonvention, nach der in aller Regel Syrer anerkannt werden, Strafbarkeit verhindert. Stickelberger sagte, neben einer Abschaffung der Strafvorschrift wäre auch denkbar, die Regelung in ein Bußgeld-Verfahren umzuwandeln oder auf der Verwaltungsebene Vereinfachungen zu finden.
Eine Abschaffung der strafrechtlichen Regelung sieht auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) skeptisch. Für die Bundesregierung habe diese Frage keine Priorität, sagte er nach der Konferenz seiner Ressortkollegen. Vonseiten der Bundesregierung werde es keine gesetzliche Initiative geben. Zudem regte er an, das Thema zunächst auch noch auf der Innenministerkonferenz zu besprechen.