Die Synode hat ihre Ständigen Ausschüsse neu zugeschnitten. Bei der konstituierenden Sitzung in Würzburg im Frühjahr 2015 wurde das bereits angedacht, jetzt hat die Synode die entsprechenden Änderungen der Geschäftsordnung beschlossen. Neu ist, dass nur noch vier Ständige Ausschüsse festgeschrieben sind statt vorher neun: der Ausschuss Schrift und Verkündigung, der Rechtsausschuss, der Haushaltsausschuss und der Nominierungsausschuss. Diese vier seien unerlässlich für die Arbeit der Synode, hieß es bei der Vorstellung der Änderungen.
Für die inhaltliche Arbeit kann sich die Synode nun für jede Wahlperiode unterschiedliche Ständige Ausschüsse geben, statt an die Liste in der alten Geschäftsordnung gebunden zu sein. (Dort waren noch vorgesehen: der Ausschuss für Diakonie, Mission und Ökumene; der Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Staat; der Ausschuss für Erziehung, Bildung und Jugend; der Europaausschuss; und der Ausschuss für Bewahrung der Schöpfung (Umwelt und Entwicklung).
Für die laufende Wahlperiode hat die Synode in Bremen folgende zusätzlichen Ausschüsse eingesetzt: den Ausschuss Ökumene, Mission und Europa; den Ausschuss Kirche, Gesellschaft und Bewahrung der Schöpfung; den Ausschuss Diakonie, Bildung und Jugend und den neuen Zukunftsausschuss, den es zuvor so noch nicht gegeben hat.
Außerdem gibt es weiterhin den Vorbereitungsausschuss, der vom Präsidium der Synode berufen wird und die Vorbereitung der Schwerpunktthemen für die einzelnen Synodentagungen übernimmt.