"Wer von einer Gliedkirche der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands zum Katholischen Bistum der Altkatholiken in Deutschland [oder umgekehrt] wechselt und gefirmt/konfirmiert ist, wird nicht erneut konfirmiert/gefirmt." So lautet der Kernsatz aus dem Beschluss, den die Generalsynode der VELKD in Bremen gefasst hat. Damit wird der Prozess zur "sichtbaren Kirchengemeinschaft" fortgesetzt, der 1985 mit der Erklärung zum gemeinsamen Abendmahl begonnen hatte. 2007 waren die Alt-Katholiken schon dabei, als die evangelischen und katholischen Kirchen in Deutschland die gegenseitige Anerkennung der Taufe beschlossen (Magdeburger Tauferklärung).
Der jetzt gefasste Beschluss geht aus der Arbeit der Gesprächskommission von VELKD und Alt-Katholiken hervor. Im November 2014 hatte die Kommission vorgeschlagen, das Patenamt und die Konfirmation beziehungsweise die Firmung wechselseitig anzuerkennen. Die Generalsynode beschloss das in Bremen einstimmig.
Die Anerkennung von Firmung und Konfirmation ist dabei der größere theologische Schritt. Beide Lebensereignisse seien "ein persönliches Bekenntnis der Getauften, eine lebensgeschichtlich bedeutsame Segenshandlung und eine Aktualisierung des gesamten Taufgeschehens als eine lebenslang gegenwärtige Wirklichkeit", heißt es im Beschluss. Dieses persönliche, erneute Bekenntnis zur "Gliedschaft in der einen Kirche Jesu Christi" gelte in beiden Konfessionen.
Die Altkatholiken, deren Synode nur alle zwei Jahre tagt, werden Ende September 2016 über diese Anerkennung beschließen.
Die Anerkennung der Taufpaten und der Firmung ist der nächste von "möglichst vielen kleinen Schritten auf dem Weg zur vollen Kirchengemeinschaft", freute sich Oliver Schuegraf, Vorsitzender der Dialogkommission, über die Entscheidung der Generalsynode. Zwischen den Lutheranern und Altkatholiken gebe es noch wesentliche Lehrunterschiede, vor allem die Frage der apostolischen Sukzession, aber das hindere die beiden Kirchen nicht daran, an weniger strittigen Stellen weiter gemeinsam voranzugehen. Schuegraf kündigte an, der nächste Schritt sei ein ökumenischer Trau-Ritus, der beide Liturgien berücksichtige. Anders als mit der römisch-katholischen Kirche solle es dabei nicht so sein, dass eine der beiden Kirchen als Gast beim Ritus der anderen dabei ist. Die neue Form soll stattdessen die Liturgien beider Kirchen gleichberechtigt vereinen.
Auch Gerhard Ulrich, leitender Bischof der VELKD, lobte die schrittweise Zusammenarbeit. Die einzelnen Schritte erleichterten die Umsetzung: "Was nützen uns Entschließungen, wenn wir das auf Gemeindeebene nicht leben können?" fragte Ulrich, der bei der Synode der Altkatholiken 2014 die Eröffnungspredigt halten durfte. In den kleinen, konkreten Schritten könne das "Vertrauen und Miteinander" zwischen Lutheranern und Altkatholiken vertieft werden. Der Catholica-Beauftragte Karl-Hinrich Manzke sieht in der Zusammenarbeit mit den Altkatholiken "auch ein Konzept für weiteren ökumenischen Dialog".