Das Palliativgesetz hat hingegen eine breite Mehrheit. Quer durch alle Fraktionen wollen die Abgeordneten eine Antwort auf die Angst vor einem qualvollen Tod geben. Denn bei der Hospiz- und Palliativversorgung geht es um die medizinische und pflegerische Begleitung von Menschen, für die keine Heilung mehr möglich ist. Ziel ist die Linderung von Schmerzen und Ängsten durch intensive Pflege, Schmerztherapie und menschliche Begleitung.
Bessere Versorgung auf dem Land
Mit dem Gesetz von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) werden die Ausgaben für die Palliativmedizin und -pflege um ein Drittel erhöht. Der größte Teil der zusätzlichen 200 Millionen Euro pro Jahr soll in die Finanzierung der über 200 Hospize, rund 1.500 ambulanten Hospizdienste und der Palliativstationen fließen.
Opposition und Fachleute begrüßen die Aufstockung der Mittel, kritisieren aber, dass das Gesetz dort am wenigsten bewirkt, wo die meisten Menschen sterben - in Pflegeheimen und auf den normalen Stationen der Krankenhäuser. Rund 40 Prozent der Menschen sterben in einem Pflegeheim, fast jeder Zweite im Krankenhaus. Von rund 2.000 Kliniken haben aber nur 300 eine Palliativstation.
Insgesamt sterben in Deutschland jedes Jahr zwischen 850.000 und 900.000 Menschen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz rechnet vor, dass mehr als 700 Millionen Euro jährlich erforderlich seien, um die Sterbenden so gut zu versorgen wie es in Hospizen geschieht. Lege man die Kriterien der WHO zugrunde, so die Patientenschützer, bräuchten rund 535.000 Menschen eine palliativmedizinische Versorgung - aber nur rund 90.000 Schwerstkranke bekämen sie.
Zu den Einzelheiten des Hospiz- und Palliativgesetzes: Stationäre Hospize erhalten künftig 95 statt der bisherigen 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten von den Kassen erstattet. Zugleich wird die Finanzlage der Hospize in ländlichen Regionen verbessert. Das Gesetz befördert auch die Gründung neuer ambulanter Palliativ-Teams auf dem Land, weil es dort noch deutlich zu wenige gibt.
Teil der gesetzlichen Versorgung
Krankenhäuser, die Palliativstationen betreiben, sollen mit den Kassen eine außerreguläre, höhere Vergütung vereinbaren können. Ambulante Hospizdienste können künftig auch Sachkosten abrechnen, etwa Fahrtkosten für ihre Ehrenamtlichen. Insgesamt soll die Kooperation zwischen Palliativ-Teams und Hospizdiensten mit Pflegeheimen und Krankenhäusern durch finanzielle Anreize verbessert werden.
Mit dem Palliativgesetz wird die Sterbebegleitung außerdem Teil des gesetzlichen Versorgungsauftrags der Pflegeversicherung, so wie es bisher schon in der Krankenversicherung geregelt ist. Doch erhalten Pflegeheime und ambulante Dienste nicht mehr Geld und auch nicht mehr Personal. Anreize gibt es allein für eine bessere Beratung über die gewünschte Betreuung in der letzten Lebensphase.