Brüssel (epd)Flüchtlinge hätten unter dem geplanten Konzept keine freie Wohnortwahl, sagte eine Sprecherin am Montag in Brüssel. Verlasse eine Person irregulär das für sie vorgesehene Land, griffen die "Dublin"-Regelungen im europäischen Recht, erläuterte sie. Unter diesen Regeln könnten die Behörden einen Menschen in das zuständige Land zurückschicken, wenn nötig auch mit Hilfe einer Abschiebehaft.
Kann starres Verteilsystem funktionieren?
Die EU-Kommission will an diesem Mittwoch einen Plan vorschlagen, laut dem 120.000 Menschen aus Krisengebieten nach einem festen Schlüssel über die EU verteilt werden sollen. Auf diese Weise sollen die Außengrenzländer Ungarn, Griechenland und Italien entlastet werden. Allerdings argumentieren ärmere EU-Staaten wie Polen oder Tschechien immer wieder, dass eine systematische Umverteilung sinnlos sei, da die Flüchtlinge überhaupt nicht zu ihnen wollten. Auch viele Flüchtlingsrechtler sind skeptisch, ob ein starres Verteilsystem funktionieren kann.
Die EU-Kommission beharrt hingegen auf ihren Vorschlägen, die auf einer kleineren Initiative aufbauen, die sie bereits im Mai 2015 vorgestellt hatte. Im Rahmen der beiden Vorhaben sollen insgesamt 160.000 Menschen verteilt werden. Die irreguläre Weiterreise von Flüchtlingen werde auch dadurch erschwert, dass die Menschen nur in ihrem offiziellen Aufnahmeland Sozialleistungen und andere Vorteile beanspruchen könnten, erläuterte die EU-Sprecherin.
Flüchtlinge in passende Staaten vermitteln
Vor einer Umverteilung würden die Menschen grundsätzlich per Fingerabdruck registriert, sagte sie. Allerdings sei es nicht so, dass die Wünsche der Migranten überhaupt nicht beachtet würden, betonte sie. Gemeinsam mit den EU-Regierungen werde "in größtmöglichem Umfang" versucht werden, Flüchtlinge in passende Staaten zu vermitteln. Dabei würden auch Faktoren wie etwa Sprachkenntnisse oder andere Qualifikationen der Menschen berücksichtigt.