Straßburg (epd)Weder habe es Türen an den Toiletten und Duschen gegeben, noch sei ausreichend Trinkwasser bereitgestellt worden, urteilten am Dienstag die Richter in Straßburg. Auch seien die Räumlichkeiten total überfüllt gewesen; Flüchtlinge hätten auf dem Boden schlafen müssen. (AZ: 16483/12)
Die Flüchtlinge waren im Zuge des Arabischen Frühlings im September 2011 über das Meer geflohen. Die italienische Marine hatte sie aufgegriffen und nach Lampedusa in das Notaufnahmelager gebracht, in dem die hygienische Bedingungen katastrophal waren. Ende September 2011 kam es zu einem Aufstand der Flüchtlinge, die die Räumlichkeiten in Brand setzten. Die Beschwerdeführer vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurden damals nach Sizilien geflogen und schließlich nach Tunesien abgeschoben.
Ohne gesetzliche Grundlage inhaftiert
Das Gericht sah in dem Vorgehen der italienischen Behörden mehrere Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Flüchtlinge seien ohne gesetzliche Grundlage und ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert worden. Dies stelle ein Verstoß gegen das Freiheitsgrundrecht dar. Die Unterbringungsbedingungen seien auf Lampedusa nicht akzeptabel gewesen, selbst wenn man berücksichtige, dass damals über 55.000 Flüchtlinge auf die kleine Insel kamen.
Italien habe zudem gegen das Verbot kollektiver Ausweisungen von Flüchtlingen verstoßen. Die Beschwerdeführer seien ausgewiesen worden, ohne dass die italienischen Behörden zuvor deren individuelle Situation geprüft hätten.