Berlin (epd)Bisher können Flüchtlinge Praktika nur absolvieren, wenn es niemanden aus Deutschland oder EU-Ländern gibt, der den Platz haben will. Diese sogenannte Vorrangprüfung gilt 15 Monate lang und soll nun entfallen.
Das Tor zum Arbeitsmarkt wird geöffnet
Der Beschluss geht laut Bundesarbeitsministerium zurück auf Vereinbarungen aus den Bund-Länder-Gesprächen im Juni. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sagte nach der Kabinettssitzung, das Tor zum Arbeitsmarkt werde ein Stück weiter geöffnet. Sehr viele Flüchtlinge, die nach Deutschland kämen, würden dauerhaft bleiben. Arbeit sei ein zentraler Schlüssel, ihnen Anschluss an die Gesellschaft zu ermöglichen.
Die Erleichterung gilt für Pflichtpraktika und für Orientierungspraktika von bis zu drei Monaten, die Voraussetzung für eine Ausbildung oder ein Studium sind sowie für ausbildungs- bzw. studienbegleitende Praktika. Die Änderung ist Teil einer Reihe von Erleichterungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Als nächstes sollen jugendliche Flüchtlinge ein Aufenthaltsrecht für die Dauer ihrer Ausbildung erhalten.