Auf der am Samstag in Hannover veröffentlichten Kandidatenliste befindet sich erwartungsgemäß der bisherige Ratsvorsitzende und bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm. Der Wahlvorschlag umfasst zehn Frauen und 13 Männer. Die 14 Ratsmitglieder werden bei der Synodentagung in Bremen am 10. November gewählt.
"Wir freuen uns sehr, dass wir 23 engagierte Menschen aus ganz unterschiedlichen Bereichen für die Kandidatur gewinnen konnten", sagte die Präses der Synode, die frühere FDP-Bundesministerin Irmgard Schwaetzer. In der Arbeit des Leitungsgremiums könnten damit die Breite der evangelischen Traditionen ebenso Ausdruck finden wie die unterschiedlichen Lebenserfahrungen.
Der Rat der EKD setzt sich aus 15 Theologen und Nichttheologen zusammen, 14 davon werden von der Synode und Kirchenkonferenz in Bremen für sechs Jahre gewählt. Synodenpräses Schwaetzer ist qua Amt Ratsmitglied.
Sechs Bewerber gehörten schon bisher dem EKD-Rat an. Neben den Bischöfen Bedford-Strohm (München) und Markus Dröge (Berlin) sind das die Erzieherin Tabea Dölker, die Tübinger Theologieprofessorin Elisabeth Gräb-Schmidt, die ehemalige Deutsche Bank-Direktorin Marlehn Thieme und die Architektin Gesine Weinmiller (Berlin). Neu vorgeschlagen sind die westfälische Präses Annette Kurschus, die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs, Kirchenpräsident Volker Jung von der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Vorsitzende der Deutschen Evangelischen Allianz, Michael Diener.
Neue Namen auf der Vorschlagsliste sind überdies der Vorstandsvorsitzende von Boehringer Ingelheim, Andreas Barner, die Präsidentin des Landeskirchenamtes Hannover, Stephanie Springer, Direktorin Katja Lembke vom Niedersächsischen Landesmuseum, MDR-Hörfunkdirektor Johann Michael Möller, sowie die Bundestagsabgeordneten Kerstin Griese (SPD) und Thomas Rachel (CDU). Weitere Ratskandidaten stammen aus den Bereichen Wissenschaft, Diakonie und Gemeinde.
Insgesamt sind zehn Theologen und 13 protestantische Laien, also Nichttheologen, vorgeschlagen. Weitere Vorschläge können von den Wahlberechtigten gemacht werden. Wahlberechtigt sind 120 Mitglieder der EKD-Synode, sowie die Kirchenkonferenz, in der die Leitungen der 20 Landeskirchen vertreten sind. Jede Landeskirche hat dabei eine Stimme. Auf Vorschlag des neu gewählten Rates werden der Ratsvorsitzende und dessen Stellvertreter gewählt.
Der Rat leitet die EKD und vertritt sie in der Öffentlichkeit, unter anderem indem er zu religiösen und gesellschaftlichen Fragen Stellung nimmt.