Montgomery warf den Befürwortern ärztlicher Suizidbeihilfe im "Tagesspiegel am Sonntag" vor, dass ihr Gruppenantrag "ganz klar auf Euthanasie abzielt". Die Grünen-Politikerin Renate Künast forderte Montgomery daraufhin auf, die Äußerung zurückzunehmen und sich dafür zu entschuldigen.
Der Begriff Euthanasie sei "besetzt mit der gezielten Vernichtung von Menschen", sagte die Vorsitzende des Rechtsausschusses dem "Tagesspiegel" (Montagsausgabe). Das dürfe niemandem in der überaus sensibel und verantwortungsvoll geführten Parlamentsdebatte unterstellt werden, betonte Künast.
Der Bundestag will im November eine Regelung zum Umgang mit Sterbehilfe-Vereinen verabschieden. Zur Debatte stehen vier verschiedene Anträge. Eine Gruppe von Abgeordneten um Karl Lauterbach (SPD) und Peter Hintze (CDU) fordert, Ärzten den assistierten Suizid in bestimmten Fällen ausdrücklich zu erlauben.
Montgomery betonte, wenn Sterbebeihilfe zur ärztlichen Aufgabe würde, müssten gute Mediziner "beim Patienten bleiben und es auch richtig machen". "Sie dürften ihm nicht den Schierlingsbecher reichen, sondern müssten ihm das Gift intravenös verabreichen." Und dafür müsse es "dann auch eine Gebührenordnungsziffer geben, denn ohne die darf kein Arzt etwas tun". An all dem sehe man, "wie pervers das Ganze wäre", sagte der Präsident der Bundesärztekammer
Künast wies die Kritik zurück. Es gehe einzig und allein darum, die Kriterien für ärztliche Suizidassistenz klarer zu fassen, die in Deutschland seit der Einführung des Strafgesetzbuches in Deutschland erlaubt sei. Niemand fordere einen Rechtsanspruch von Patienten auf Suizidbeihilfe gegenüber Ärzten. Der Ärztepräsident habe sich "in einen Furor verstiegen, der einem die Sprache verschlägt", sagte Künast.
Montgomery betonte, dass die Ärzte auch ohne gesetzliche Regelung leben könnten. "Natürlich wollen wir diese unanständigen Sterbehilfeorganisationen gern verboten haben", sagte er: "Aber wenn rechtliche Fragen nicht zweifelsfrei zu lösen sind und am Ende gar nichts geschieht, ginge die Welt auch nicht unter."