Berlin (epd)Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte am Freitag in Berlin, dass ein entsprechender Entwurf derzeit in der Ressortabstimmung ist. Dabei geht es den Angaben zufolge um einen bislang nicht umgesetzten Artikel der EU-Asylverfahrensrichtlinie, der den Mitgliedstaaten ein Asylverfahren vor der Entscheidung über die Einreise ermöglicht.
In dem Verfahren sollen "unzulässige und offensichtlich unbegründete Verfahren" schnell zum Abschluss gebracht werden, sagte der Sprecher. Dies solle auch eine schnelle Rückführung möglich machen. Der Vorschlag zielt offensichtlich vor allem auf Asylantragsteller aus Balkanstaaten, deren Schutzbegehren in aller Regel abgelehnt werden.
Kritik von Menschenrechtlern
Im Flughafenverfahren können Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten im Transitbereich festgehalten werden, bis ihr Antrag im Schnellverfahren überprüft wurde. Menschenrechtler kritisieren diese Praxis seit langem, weil sie den Rechtsschutz als nicht gesichert sehen und auch Minderjährige an Flughäfen festgehalten werden können. Wie dies bei Verfahren an den Landgrenzen gestaltet werden soll, war zunächst nicht zu erfahren.