Die Antworten von rund 1.800 Medizinern und Pflegekräften, die am Dienstag in Berlin vorgestellt wurden, fallen noch klarer aus, wenn nach dem eigenen Verhalten gefragt wird. Nur drei Prozent haben Beihilfe geleistet. 91 Prozent der Ärzte lehnten dies hingegen ab, obwohl drei Viertel in den vergangenen fünf Jahren von durchschnittlich zehn Patienten gebeten wurden, ihnen beim Sterben zu helfen.
Die Palliativmediziner sehen die Debatte um rechtliche Änderungen beim assistierten Suizid kritisch. Alle Gesetzentwürfe hätten Nachteile, sagte der Präsident der Gesellschaft für Palliativmedizin, Lukas Radbruch. Die Palliativmediziner könnten mit der gegenwärtigen Rechtslage gut leben. Allein der Entwurf, der auch im Bundestag die meisten Unterstützer hat, erscheint der Vereinigung sinnvoll. Er zielt darauf die Sterbehilfevereine zu verbieten.
Die Palliativmediziner und die Deutsche Krebshilfe begrüßen das Hospiz- und Palliativgesetz, mit dem die Ausgaben für die Begleitung am Lebensende um 200 Millionen auf 600 Millionen Euro jährlich erhöht werden sollen. Sie fordern aber, dass mehr getan wird, um die Palliativversorgung in Kliniken und Altenheimen zu verbessern. Das war auch das zentrale Ergebnis einer Anhörung am Montag im Bundestag. An diesem Mittwoch will das Parlament zu den vier Gesetzentwürfen zur Sterbehilfe Experten anhören.
Das Palliativgesetz und die Gesetzentwürfe zum ärztlich assistierten Suizid werden parallel beraten und sollen im November nacheinander vom Parlament verabschiedet werden. Palliativmedizin ist die ärztliche und pflegerische Begleitung, wenn Heilung nicht mehr möglich ist. Ziel ist, das Leiden des Patienten zu verringern und Schmerzen, Atemnot und Ängste zu lindern. Es gibt in Deutschland rund 1.500 ambulante Hospizdienste und rund 230 Hospize. Aber nur 15 Prozent der 2.000 Krankenhäuser verfügen über eine Palliativstation und auch in den Altenheimen gibt es meistens kein spezielles Angebot zur Sterbebegleitung.