Anfang August wusste der Verein von 454 Menschen, die bei Kirchengemeinden Zuflucht gesucht haben, Anfang diesen Monats von 452. Im Juli wurden noch 488 Menschen im Kirchenasyl gemeldet.
Die Zahl der Fälle hat demgegenüber leicht zugenommen. Anfang August wusste die Bundesarbeitsgemeinschaft von 297 Kirchenasylen, im Juli waren es 291. 262 der Fälle im September sind sogenannte Dublin-Fälle. Den Betroffenen droht also eine Abschiebung in einen anderen EU-Staat, der eigentlich für die Bearbeitung seines Antrags und die Unterbringung zuständig wäre.
Bei der Statistik fließen die von Gemeinden selbst gemeldeten Fälle ein. Es ist dadurch nicht auszuschließen, dass die tatsächliche Zahl höher ist.
Über das Kirchenasyl hatte es Anfang des Jahres einen Streit zwischen Kirchen und Staat gegeben. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) warf den Religionsgemeinschaften vor, sich über geltendes Recht zu stellen, indem sie über eine Ausreizung von Fristen beim Dublin-Verfahren dafür sorgen, dass Flüchtlinge in Deutschland bleiben können. In einem Kompromiss einigten sich beide Seiten auf neues Verfahren, das eine engere Kommunikation zwischen Kirchen und Behörden vorsieht. Im Herbst soll die erste Erprobungsphase ausgewertet werden.