Die Rede sei von einer "weitestgehenden faktischen" Aussetzung der Dublin-Verfahren, erklärte der Verein am Freitag in Berlin und ergänzte: "Dies bedeutet für die Betroffenen weiterhin Unsicherheit."
Nach der Dublin-Regelung müssen Flüchtlinge in dem Land Asyl beantragen, über das sie in die EU gekommen sind. Reisen sie danach weiter, können sie von anderen Staaten wieder in dieses Land zurückgeschickt werden. In dieser Woche gab das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine neue Leitlinie bekannt, nach der momentan auf Abschiebungen von Syrern verzichtet wird. Ihre Anträge werden in Deutschland bearbeitet.
Nach Ansicht der "Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche" gibt diese Leitlinie zahlreichen Syrern Hoffnung, die Zuflucht in Kirchengemeinden gesucht haben. Derzeit sind nach ihren Angaben 293 Kirchenasyle bekannt, in mindestens 70 davon leben Syrer.
Um das Kirchenasyl hatte es am Jahresanfang Streit zwischen den Kirchen und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) gegeben. Hintergrund war dabei vor allem das Dublin-Verfahren. De Maizière warf den Kirchen vor, sich über geltendes Recht zu stellen, indem sie durch ein Ausreizung von Fristen im Dublin-Verfahren dafür sorgen, dass Flüchtlinge in Deutschland bleiben und nicht in einen anderen EU-Staat zurückgeschickt werden. Die Zahl von Kirchenasylen war zuvor gestiegen. In den 293 bekannten Kirchenasylen leben den Angaben zufolge derzeit rund 450 Menschen.