Das Landgericht Aurich hatte am Dienstag eine Klage von Schulz gegen die fristlose Entlassung im Jahr 2008 in einer schriftlichen Verkündung abgewiesen. Die Entlassung durch die kirchliche Stiftungsaufsicht greife nach Auffassung des Gerichts auch rechtlich, erläuterte Gerichtssprecher Jürgen Rohlfs. Gegen das 16-seitige Urteil kann Schulz Berufung einlegen.
Unter der Leitung von Schulz war das Vermögen des Hauses unter anderem durch riskante Aktiengeschäfte dramatisch abgeschmolzen. Die für den reformierten Protestantismus weltweit bedeutendste Bibliothek musste daraufhin wegen wirtschaftlicher Probleme 2009 zeitweilig schließen. In einem gemeinsamen Kraftakt stockten die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und einige Landeskirchen das Stiftungskapital mit Millionenbeträgen wieder auf und retteten so die Bibliothek.
Heimbucher sagte, aus Sicht der Stiftung seien die gerichtlichen Auseinandersetzungen mit ihrem ehemaligen Vorstand damit beendet. Die vorliegenden Urteile hätten die Rechtsauffassung der Stiftung bestätigt, dass die Verluste an Stiftungskapital durch pflichtwidriges Verhalten des Vorstandes entstanden seien. Um die Kündigung war ein langjähriger Rechtsstreit entbrannt. Dies habe die Arbeit der Stiftung belastet, sagte der Kirchenpräsident.
Die Bibliothek werde der zentrale Ort der Veranstaltungen zum Reformationsjubiläum 2017 in Emden sein, kündigte Heimbucher an. Sie genieße hohe Anerkennung in Wissenschaft und Forschung. "Dies gilt es durch die künftige Arbeit zu bestätigen." Die Bibliothek wolle ihr museumspädagogisches Angebot ausbauen, prominent besetzte Veranstaltungen zu gesellschaftlichen Themen anbieten und gemeinsame Projekte mit Partnern aus dem In- und Ausland starten.