Umstritten ist bei CDU und FDP die ersatzlose Streichung eines Satzes im Paragrafen 38, der Lehrern bislang die "Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen" erlaubt. Oberkirchenrat Christoph Schneider-Harpprecht von der Evangelischen Landeskirche in Baden sieht die Gefahr, dass dann möglicherweise an öffentlichen Schulen auch kein Platz mehr für Religionsunterricht, Schulgebete, Gottesdienste oder interreligiöse Feiern sei. Die Herausforderung sei, andere Religionen und Weltanschauungen in die Schulen zu integrieren.
Der Direktor des Tübinger Zentrums für Islamische Theologie, Erdal Toprakyaran, sagte, dass 90 Prozent seiner Studentinnen Kopftuch trügen. Sie bereiteten sich auf den Dienst als Gymnasiallehrerinnen vor, ab 2018 schlössen jährlich 15 bis 20 von ihnen ihr Studium ab.
Barbara Traub sagte für die Israelitischen Religionsgemeinschaften in Baden und Württemberg, die liberalen Gemeinschaften hielten ein Kopftuch bei Lehrerinnen aus emanzipatorischer Sicht für kritisch. Dennoch sollten Schulen nicht alles Religiöse verbieten. Ruhan Karakul von der Landesvertretung der Alevitischen Gemeinden sieht im islamischen Kopftuch ein politisch motiviertes Symbol, das sich auch gegen die Aleviten richte.
Die herausgehobene Stellung christlich-abendländischer Werte im Schulgesetz sollte nach Ansicht des FDP-Fraktionsvorsitzenden Hans-Ulrich Rülke nicht als Privilegierung der Kirchen verstanden werden. Sie entspreche vielmehr einer historischen Tradition, sagte er. CDU-Fraktionschef Guido Wolf warb dafür, bei der Gesetzesänderung die positive Religionsfreiheit zu wahren und dabei den Schulfrieden zu erhalten.
Clemens Stroppel, Generalvikar der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart, sagte, Schulen dürften zwar keine missionarischen Einrichtungen sein, das Christentum müsse aber als prägender Kultur- und Bildungsfaktor Anerkennung finden.