500 Jahre nach dem legendären Thesenanschlag Luthers soll die Reformationsfeier 2017 nicht zur Abgrenzung zwischen den Konfessionen dienen. Dieses Ziel haben die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz vereinbart und in einem offiziellen Briefwechsel festgehalten, der heute in München vorgestellt wurde.
In dem vom EKD-Ratsvorsitzenden, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, gerichteten Schreiben heißt es: "Nicht allein durch die epochalen Impulse des II. Vaticanum, die die ökumenische Gesprächssituation zwischen unseren Kirchen ganz neu eröffnet haben, sondern auch durch die theologisch exakte Verständigungsbemühung ist ein ökumenisches Vertrauen zwischen unseren Kirchen gewachsen, die Bereiche eines gemeinsamen Gestaltens des Erinnerns erlauben; dafür ist die EKD sehr dankbar." Auf diesem Fundament stehen die ökumenischen Perspektiven für 2017: "Das Reformationsjubiläum 2017 ist im Kern ein Christusfest, das die Botschaft von der freien Gnade Gottes ausrichten will an alles Volk."
In seinem Antwortschreiben würdigt Kardinal Marx die Einladung der EKD als "einen Ausdruck verlässlicher Beziehungen. Sie zeigt, dass die EKD ihr Reformationsjubiläum nicht feiern möchte, ohne ihre ökumenischen Partner mit einzubinden." Durch den ökumenischen Dialog in den vergangenen Jahrzehnten sei bewusst geworden, "dass uns der Glaube an Jesus Christus, das Lesen der Heiligen Schrift und das sakramentale Band der Taufe zutiefst miteinander verbinden", so Kardinal Marx. Die beiden großen Kirchen ständen in der gemeinsamen Verantwortung, "dass durch das Reformationsgedenken die Annäherung, die zwischen unseren Kirchen erreicht wurde, nicht gefährdet wird, ja mehr noch, dass wir unsere Einheit im Glauben sichtbar werden lassen und ihr in einer Weise Ausdruck verleihen, die die Christen in ihrem Glauben bestärkt und die die Menschen, die unseren Kirchen fern stehen, uns als Brüder und Schwestern im Glauben erleben lässt. Unser gemeinsames Zeugnis für Jesus Christus ist heute in unserer Gesellschaft und bei der Suche vieler Zeitgenossen nach Halt und Orientierung von besonderer Dringlichkeit."
Die EKD bekräftigt in dem Schreiben des Ratsvorsitzenden ihre Einladung an die Deutsche Bischofskonferenz, die Erinnerung an den Thesenanschlag zum Anlass zu nehmen, gemeinsam ein Christusfest zu feiern, das insbesondere durch folgende Ausgestaltungen konkretisiert werden soll: Vom 16. bis 22. Oktober 2016 werden Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der EKD eine ökumenische Pilgerfahrt ins Heilige Land zu den gemeinsamen Quellen des Glaubens unternehmen. Ebenfalls für den Herbst 2016 ist eine gemeinsame Tagung zu den bis dahin abgeschlossenen Überarbeitungen der Heiligen Schrift geplant. Am Vorabend des 2. Fastensonntags 2017 (11. März 2017) wollen beide Kirchen in einem gemeinsamen Versöhnungsgottesdienst in Berlin Buße und Vergebungsbitte verbinden mit Versöhnungsgesten. Evangelische und katholische Gemeinden in ganz Deutschland werden eingeladen, dem Vorbild dieses Gottesdienstes zu folgen. Am 14. September 2017 will die EKD gemeinsam mit der Deutschen Bischofskonferenz und weiteren Partnern der Ökumene einen "ökumenischen Gottesdienst anlässlich des Festes der Kreuzeserhöhung" feiern.
Im Herbst des Jahres 2017 soll eine gemeinsame Tagung von EKD, Deutscher Bischofskonferenz, dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken und dem Deutschen Evangelischen Kirchentag eine ökumenische Positionsbestimmung der Zukunft von Christen in einer zunehmend säkularen Gesellschaft vornehmen. Ausdrücklich möchten EKD und Deutsche Bischofskonferenz zu einer breiten regionalen Mitwirkung an den Aktivitäten im Jahr 2017 einladen. So etwa an der ökumenischen Ausgestaltung des "Europäischen Stationenweges", eines Verbund-Projektes von heute bereits 67 Städten in 18 Ländern Europas, die sich gemeinsam auf den Weg in Richtung 2017 gemacht haben.