Wie der "Tagesspiegel" (Mittwochsausgabe) berichtet, soll künftig stets bei Auslieferungsersuchen das Bundesjustizministerium eingebunden werden, wenn die internationale Polizeiorganisation Interpol einer Fahndung widersprochen hat. Das Blatt beruft sich dabei auf Aussagen einer Sprecherin von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).
Bei der Fahndung nach Mansur hatten sich deutsche Behörden über Interpol-Bedenken hinweggesetzt. Es seien "organisatorische Mängel" festgestellt worden, die Anlass für entsprechende Änderungen gegeben hätten, sagte die Sprecherin. Bisher hat das dem Ministerium unterstellte Bundesamt für Justiz die Fälle regelmäßig in direkter Absprache mit dem Auswärtigen Amt abgewickelt.
In 2015 bislang 24 Festnahmeersuche
Laut Ministerium hat Interpol in diesem Jahr bislang 24 ausländische Festnahmeersuchen wie bei Mansur mit einem Warnhinweis versehen. Dem Ministerium lägen jedoch keine Erkenntnisse dazu vor, in wie vielen dieser Fälle der Einstellung in das nationale Fahndungssystem nicht zugestimmt wurde, sagte die Sprecherin.
Mansur war am Samstag am Flughafen Berlin-Tegel festgenommen worden, als er zurück nach Katar fliegen wollte. Der 52-Jährige wurde am Montagnachmittag wieder freigelassen. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin führte rechtliche und politische Bedenken an.
Er gehört zu den bekanntesten Fernsehjournalisten der arabischen Welt. Die ägyptische Justiz wirft ihm vor, im Frühjahr 2011 an der Folter eines Anwalts in Kairo beteiligt gewesen zu sein. Mansur wurde bereits in Abwesenheit verurteilt.