Das Deutsche Institut für Menschenrechte bekommt für seine Arbeit eine gesetzliche Grundlage. Gut 14 Jahre nach der Gründung des Instituts verabschiedete der Bundestag am Donnerstagabend einstimmig ein Gesetz, das Aufgaben und Struktur des Instituts regelt. Die Formalie war notwendig, um der Einrichtung weiter wichtige Mitwirkungsrechte im UN-Menschenrechtsrat zu sichern. Das Gremium verlangt eine Gesetzesgrundlage für die nationalen Menschenrechtsorganisationen.
Um das Gesetz hatte es lange Streit in der Koalition gegeben. Vertreter der Union wollten Aufgaben und Struktur neu regeln. Die anderen Parteien sowie das Institut selbst wehrten sich dagegen, weil sie unter anderem die Unabhängigkeit der Einrichtung gefährdet sahen.
Aufgabe des Instituts ist es vor allem, die Menschenrechtslage im eigenen Land zu beobachten und zu bewerten sowie zur Förderung der Menschenrechte im In- und Ausland beizutragen. Das Institut arbeitet bislang auf Grundlage eines Bundestagsbeschlusses aus dem Jahr 2000, der kein Gesetz darstellt. Der Verein wird derzeit aus den Etats mehrerer Bundesministerien finanziert. Künftig sollen die Mittel aus dem Haushalt des Bundestags kommen. Neu geregelt ist in dem Gesetz zudem, dass das Institut dem Parlament künftig jährlich einen Bericht vorlegen muss.