"Bis das Bundesverfassungsgericht ein Urteil fällt, müssen jetzt die menschenunwürdigen Sanktionen gegen Empfängerinnen und Empfänger des Arbeitslosengeldes II vollständig ausgesetzt werden", sagte Linke-Parteichefin Katja Kipping der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Freitagsausgabe).
Das Sozialgericht Gotha hat Geldkürzungen bei Hartz-IV-Empfängern als verfassungswidrig abgelehnt (AZ: S 15 AS 5157/14). Nach einer Entscheidung der Richter vom Mittwoch verstoßen die Sanktionsregelungen gegen mehrere Grundrechte. "Das vom Grundgesetz garantierte menschenwürdige Existenzminimum muss durch den Staat jederzeit gewährleistet werden", heißt es in der Begründung. Das Sozialgericht hat deshalb das Verfahren ausgesetzt und die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsregelungen bei Hartz IV dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Geklagt hatte ein Hartz-IV-Empfänger, dem das Jobcenter Erfurt die Leistung um 30 Prozent gekürzt hatte, nachdem er ein Arbeitsangebot abgelehnt hatte. Wegen einer weiteren Pflichtverletzung des Klägers verfügte das Jobcenter eine Minderung des Regelbedarfs um 60 Prozent. Damit wurden die monatlichen Leistungen um 234,60 Euro gekürzt - bei einem Regelsatz eines alleinstehenden Hartz-IV-Beziehers von 399 Euro.