Ein Muslim aus Osnabrück hatte ihn aus Protest gegen islamkritische Äußerungen so genannt. Das Landgericht Stuttgart wies eine entsprechende Klage Nuhrs am Dienstag zurück und gab dem Muslim Erhat Toka Recht, wie Gerichtssprecher Bernhard Schabel dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Er bestätigte damit einen vorab verbreiteten Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwochsausgabe). Die Zivilkammer habe die Bezeichnung als "gerade noch zulässige Meinungsäußerung" und nicht als Tatsachenbehauptung gewertet (AZ 17 O 1450/14).
Allerdings darf Toka laut Gerichtsentscheidung ein Porträt des Kabarettisten, das in ein Verkehrsverbotsschild hineinmontiert und mit der Aufschrift "Stoppt den Hassprediger!" versehen ist, nicht verwenden. Auch weitere Bilder Nuhrs dürfe er unter Androhung eines Ordnungsgeldes nicht ohne dessen Einverständnis zur Schau stellen, sagte Schabel. Beide Parteien können gegen das Urteil Berufung einlegen.
Der Streit hatte sich im Herbst vergangenen Jahres entzündet und bundesweit für Aufsehen gesorgt. Erhat Toka erstattete Anzeige gegen Dieter Nuhr wegen "Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft". Er fühle sich als Muslim beleidigt, weil Nuhr unter dem Deckmantel der Satire den Islam in seinen Kabarett-Programmen immer wieder diffamiere. Zum Gastspiel Nuhrs Ende Oktober 2014 in Osnabrück hatte Toka eine Protestkundgebung direkt vor der Stadthalle organisiert. Dort war auch ein Plakat mit dem Verbotsschild zu sehen.
Die Staatsanwaltschaft stellte bereits im November die Ermittlungen gegen den Kabarettisten ein. Der Tatbestand der Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft sei nicht erfüllt, da es sich erkennbar um Satire handele.