Das Gericht sei der Frage ausgewichen, ob das von Lehrerinnen getragene Kopftuch sich mit dem Grundwert der Freiheit vertrage, sagte der frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am Dienstagabend in Hannover. "Der Streit darüber wird weitergehen", sagte der Theologe laut Redetext. Huber sprach als Gastreferent bei einem Parlamentarischen Abend der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen.
Das höchste deutsche Gericht hatte im März entschieden, dass ein generelles Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen gegen die Religionsfreiheit verstößt. Künftig kommt es für ein mögliches Verbot auf konkrete Konflikte und eine konkrete Gefahr für die staatliche Neutralität oder den Schulfrieden an. Eine abstrakte Gefahr genügt nicht. Damit müssen die Schulen im Einzelfall entscheiden, ob Lehrerinnen ein Kopftuch tragen dürfen.
Huber kritisierte diesen Weg: "Weil ich der staatlichen Säkularität und Neutralität in religiösen Fragen einen hohen Rang zuerkenne, sehe ich diese Weichenstellung als sehr problematisch an." Das Recht auf Religionsfreiheit und die Pflicht von Lehrerinnen und Lehrern, sich bei religiösen Symbolen zurückzuhalten, seien aus seiner Sicht nicht überzeugend miteinander ausgeglichen.
Der frühere Berliner Bischof plädierte für ein "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt": Danach müssten diejenigen, die ein Kopftuch oder andere religiöse Kleidungsstücke oder Symbole tragen wollten, erklären, aus welchem Grund. "Das wäre auch deshalb zu begrüßen, weil es in diesem Zusammenhang nur um Überzeugungen gehen kann, die unter das Dach der Freiheit passen", sagte Huber.