Die Segnungen von schwulen und lesbischen Lebenspartnerschaften sollen ab Frühjahr 2016 in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz kirchlichen Trauungen rechtlich und liturgisch gleichgestellt werden. "Denn wie bei einer Ehe geht es auch bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft darum, dass zwei Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen", schreibt Bischof Markus Dröge in der Berliner Tageszeitung "B.Z." (Donnerstagsausgabe).
Er verweist darauf, dass sich in biblischen Texten zwar eine klare Ablehnung gelebter Homosexualität finde. "Diese Texte sind aber von einer antiken Weltsicht geprägt", argumentiert Dröge. Eine verantwortlich gelebte Partnerschaft habe man damals nur zwischen Mann und Frau gekannt. Bibeltexte über Homosexualität "deuten deshalb nicht die heutige Lebenswirklichkeit, sondern ihre eigene Zeit", schreibt der Bischof.
In Traugottesdiensten werde ein vor dem Standesamt eingegangenes Lebensbündnis unter den Segen Gottes gestellt, sagte Dröge. Dieser Segen schenke dem gegenseitigen Versprechen Verheißung und Orientierung: "Insofern unterscheidet sich die kirchliche Tauung nicht von der Segnung eingetragener Lebenspartner." Aus diesem Grund würden sich evangelische Christen für die volle Anerkennung der Segnung von Menschen einsetzen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.