Als Leitender Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) eröffnete Landesbischof Gerhard Ulrich die konstituierende Sitzung der VELKD-Generalsynode. Sie ist das gesetzgebende Organ der VELKD und hat 50 Mitglieder. Von den Mitgliedskirchen werden 42 entsandt, acht Mitglieder sind vom Leitenden Bischof berufen. Am Freitag werden die Synodalen ein neues Präsidium wählen. Gewählt werden ein Präsident, zwei Vizepräsidenten und zwei Beisitzer. Bisher leitete der Hamburger Erziehungswissenschaftler Wilfried Hartmann die Generalsynode. Zudem entscheidet die lutherische Generalsynode über die Zusammensetzung der ständigen Ausschüsse. Die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche umfasst sieben Landeskirchen mit insgesamt 9,5 Millionen Mitgliedern.
Auch die 3. Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK) wird am Freitag, 1. Mai, in Würzburg eröffnet. Die UEK ist der Zusammenschluss der zwölf unierten und reformierten Gliedkirchen der EKD, als Gastkirchen sind die Nordkirche und die oldenburgische und württembergische Landeskirche vertreten, außerdem der Reformierte Bund. Die Vollkonferenz setzt sich zusammen aus den Mitgliedern der EKD-Synode, die den Mitgliedskirchen der UEK angehören. Auf ihrer konstituierenden Tagung wählt sie den Vorsitzenden und seine beiden Stellvertreter und die Vorsitzenden der drei Ausschüsse für Theologie, Recht und Liturgie. Die UEK wurde 2003 gegründet und beteiligt sich vor allem an einer engeren Zusammenarbeit der Gliedkirchen in der EKD und der Weiterentwicklung des Verbindungsmodells zwischen EKD, UEK und VELKD.
Die 120 Synodalen von EKD, UEK und VELKD feiern zum Auftakt einen gemeinsamen Gottesdienst, in dem sie auf ihr Amt als Synodale in den kommenden sechs Jahren verpflichtet werden.