Die Bundesregierung hat am Mittwoch die geplanten Verbesserungen bei der Hospiz- und Palliativversorgung auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett billigte einen Gesetzentwurf, der unter anderem eine höhere finanzielle Unterstützung für stationäre und ambulante Hospizdienste vorsieht. Zudem soll die Palliativversorgung, das heißt die schmerzlindernde Therapie Schwerstkranker am Lebensende, ausdrücklicher Bestandteil der Leistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung werden. Mängel bei der Begleitung sterbenskranker Menschen waren im Zuge der Debatte um ein Verbot von Sterbehilfevereinen in den Fokus gerückt.
"Schwerstkranke Menschen sollen die Gewissheit haben, dass sie in ihrer letzten Lebensphase nicht allein sind und in jeder Hinsicht gut versorgt und begleitet werden", erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Seine Pläne zielen auf eine flächendeckende Versorgung mit Hospiz- und Palliativleistungen.
Besonders im ländlichen Bereich gibt es dabei nach Einschätzung des Ministeriums und der Fachverbände Nachholbedarf. Der Gesetzentwurf setzt auf einen Ausbau der sogenannten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, bei denen Teams aus Ärzten, Pflegern sowie Sozialarbeitern oder Seelsorgern die Begleitung am Lebensende übernehmen.
Für die Hospiz- und Palliativversorgung werden derzeit rund 400 Millionen Euro pro Jahr ausgegeben. Durch das Gesetz werden sich die Ausgaben voraussichtlich auf 600 Millionen Euro erhöhen. Damit sollen stationäre Hospize künftig 95 statt 90 Prozent ihrer zuschussfähigen Kosten von den Kassen erstattet bekommen. Der Mindestzuschuss soll von 198 auf 255 Euro pro Tag erhöht werden. Bei ambulanten Hospizdiensten sollen bei den Zuschüssen künftig nicht mehr nur Personal-, sondern auch Sachkosten berücksichtigt werden.
Um eine bessere Sterbebegleitung in Pflegeheimen zu gewährleisten, will Gröhe zudem Heime verpflichten, Kooperationen mit Haus- und Fachärzten abzuschließen. Bislang geschieht dies freiwillig. Die Mediziner sollen für ihre Leistungen eine zusätzliche Vergütung erhalten. Auch die Heime sollen mehr Geld erhalten, wenn sie eine umfassende Beratung über die Begleitung am Lebensende anbieten.
Das Gesetz zur Stärkung der Begleitung Sterbenskranker soll vom Inhalt losgelöst, zeitlich aber nahe an den Beratungen über das geplante Sterbehilfe-Gesetz im Bundestag beraten werden. Nach Angaben der Koalition ist geplant, das Gesetz noch vor der Sommerpause einzubringen. Mit der Verabschiedung der Pläne wird im November gerechnet.
Verbände sehen allerdings noch Nachbesserungsbedarf. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin forderte, in jedem Krankenhaus und jeder Pflegeeinrichtung einen verantwortlichen Palliativbeauftragten zu beschäftigen. Dieser solle dafür sorgen, dass entsprechende Strukturen aufgebaut und Mitarbeiter geschult werden, damit sie kompetente Ansprechpartner für Patienten und Angehörige sein können.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte, die Gesetzespläne sorgten für eine noch größere Ungleichbehandlung Sterbender in Hospizen und Pflegeheimen. Die Kassen übernähmen bei Hospizen dann 255 Euro am Tag, in Heimen maximal 54 Euro, rechnete Vorstand Eugen Brysch vor. Er forderte einen Rechtsanspruch auf professionelle Sterbegleitung in Pflegeheimen. Was in Hospizen gelte, müsse auch in Pflegeheimen gelten.