Die sechste Kammer sah in dem privaten Verhalten der Klägerin eine "schwerwiegende sittliche Verfehlung", die den Wertvorstellungen der evangelischen Kirche und der Diakonie "im Rahmen ihrer Sozialethik widerspricht". Die Diakonie sei zur ordentlichen Kündigung berechtigt gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Reinhold Künzl. Eine Berufung wurde vom Gericht nicht zugelassen.
Richter Künzl hatte in der knapp halbstündigen mündlichen Verhandlung noch versucht, eine gütliche Einigung herzustellen. Die Parteien sollten sich "für beide Seiten gesichtswahrend" auf eine ordentliche Kündigung zum 30. November 2014 einigen. Der Anwalt der Erzieherin mit dem Pseudonym "Julia Pink" lehnte jedoch nach einer kurzen Beratung mit seiner Mandantin ab: "Wir wollen auf jeden Fall eine Entscheidung."
Die 38-jährige Erzieherin war Anfang letzten Jahres von der Diakonie Neuendettelsau fristlos entlassen worden, weil sie in ihrer Freizeit unter anderem bei Pornofilmen mitgespielt und diese im Internet veröffentlicht hat. Das Arbeitsverhältnis endete nach dem Urteil in erster Instanz Ende November vergangenen Jahres. Dagegen war die Erzieherin in Berufung gegangen. Sie hatte mehr as 15 Jahre bei dem evangelischen Sozialwerk gearbeitet.