Für das Jahr 2014 rechneten Finanzexperten mit einem Höchststand bei den Kirchensteuereinnahmen. Gibt es für evangelische Kirche schon eine vollständige Übersicht für das vergangene Jahr? Wie fiel der Zuwachs aus?
Thomas Begrich: Gerade haben wir die Zahl aktuell vorliegen: 5,2 Milliarden Euro. Davon entfallen auf die Verwaltungsgebühr, die der Staat als Dienstleistung erhält, rund 170 Millionen Euro, so dass wir etwas mehr als fünf Milliarden Euro behalten. Das ist ein Zuwachs von 4,8 Prozent.
Wie lässt es sich erklären, dass die Kirchen trotz hoher Austrittszahlen und demografisch bedingt sinkender Mitgliederzahl mehr Geld einnehmen? Was halten Sie Darstellungen entgegen, die Kirchen schwämmen im Geld?
Begrich: Das Wichtigste zuerst: Wir haben nahezu 23 Millionen Mitglieder, Menschen, die die Kirche tragen, mit ihrem Engagement, mit ihrem finanziellen Beitrag. Sie sind die Kirche. Und ihnen gebührt unser Dank. Wachsende Einnahmen aus Kirchensteuern beruhen darauf, dass es unserem Land wirtschaftlich gutgeht und damit auch vielen Menschen, eben auch den Kirchensteuerzahlern.
Der Kirchensteuerzuwachs ist hoch erfreulich, hält aber mit dem allgemeinen Steuerzuwachs in keiner Weise Schritt. Nominal sind die Kirchensteuern in den letzten 20 Jahren um 20 Prozent gewachsen, die staatlichen Steuereinnahmen jedoch um gut 50 Prozent. Die Kosten stiegen dagegen um weit mehr als 30 Prozent. Kaufkraftbereinigt haben wir im gleichen Zeitraum einen Rückgang unserer finanziellen Leistungsfähigkeit um mehr als zehn Prozent. Nein, in Geld schwimmen wir nicht. Vor allem aber: Ausgegeben wird alles für unseren kirchlichen Auftrag - und für nichts sonst.
Neuerdings werden in der Politik wieder vermehrt Überlegungen angestellt, ob der Solidaritätszuschlag abgebaut oder die kalte Progression, also die schleichende Steuererhöhung abgemildert werden soll. Welche Konsequenzen hätten diese Korrekturen im Steuerrecht für die Entwicklung des Kirchensteueraufkommens?
Begrich: Die Gestaltung der staatlichen Einkommensteuer hat immer auch Auswirkungen auf die Kirchensteuer. Der Abbau der kalten Progression ist ein Gebot der Steuergerechtigkeit und würde von uns natürlich mit getragen werden. Was den Soli betrifft, sollten wir abwarten, was überhaupt entschieden wird. Er steht bisher in keinem Zusammenhang mit der Kirchensteuer wird und sollte dies auch künftig nicht.