Wie eine Sprecherin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben dem Evangelischen Pressedienstes (epd) am Montag sagte, werde diese Möglichkeit "den Erwartungen entsprechend angenommen".
Nach dem Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt können auch Frauen, die ihre Identität nicht preisgeben wollen, in Kliniken oder bei Hebammen unter Wahrung aller medizinischen Standards entbinden. Dabei wird das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung berücksichtigt. Hierzu dient ein Herkunftsnachweis, der beim Bundesamt verwahrt wird, und den das Kind ab Vollendung des 16. Lebensjahres einsehen kann.
Das Deutsche Jugendinstitut (München) hatte vor der umstrittenen Einführung der vertraulichen Geburt hochgerechnet, dass bundesweit jährlich rund 100 Frauen vertraulich entbinden würden. Kritiker monieren vor allem, dass trotz der Möglichkeit der vertraulichen Geburt Babyklappen weiter betrieben werden und auch die anonyme Geburt in Kliniken, bei der kein Herkunftsnachweis hinterlegt wird, noch immer möglich ist.
Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums wurden im Zeitraum von 2000 bis Mitte 2010 in Deutschland 973 Kinder anonym abgegeben.