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Mit den Stimmen der Koalition verabschiedete der Bundestag am Freitag das Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt. Es ist das erste rechtssichere Angebot für Frauen in Notlagen, die ihren Namen nicht nennen wollen. Allerdings bekommt durch das Gesetz auch das Kind das Recht, ab dem 16. Lebensjahr seine Herkunft zu erfahren.
Das Gesetz von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) sieht vor, dass Frauen mithilfe von Beratungsstellen ihr Kind unter einem Pseudonym zur Welt bringen. Die persönlichen Daten der Mutter werden in einem Umschlag versiegelt und beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hinterlegt. Da kann sie das Kind abfragen, es sei denn, die Mutter hat vor dem Familiengericht erwirkt, weiter anonym bleiben zu können.
Babyklappen bleiben trotz Kritik
Für Frauen, die die Preisgabe ihrer Identität bei der Geburt fürchten, gibt es bisher die Möglichkeit, das Kind in einer Babyklappe abzulegen oder anonym in einem Krankenhaus zu gebären. Beide Angebote bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone. Der Deutsche Ethikrat kritisierte die Babyklappen, weil sie dem Kind das Recht auf Wissen seiner Herkunft nehmen. Die bisherigen Angebote werden durch das neue Gesetz zur vertraulichen Geburt nicht abgeschafft. Schröder hofft vielmehr, dass sie sich durch das neue Angebot erübrigen.
Kirchenvertreter und die Länder haben darauf gedrängt, anonyme Geburt und Babyklappen als ultima ratio weiter zu erhalten. Streitpunkt mit den Ländern waren zudem die Kosten. Im Gesetz wurde daher noch in dieser Woche die Kostenübernahme durch den Bund geregelt. Angesichts der Zahlen des vergangenen Jahrzehnts wird mit höchstens 100 Fällen im Jahr gerechnet.