Verbraucher sollen künftig alle ausrangierten Elektrogeräte im nächsten Fachhandel abgeben können. Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) will große Geschäfte und Online-Händler per Gesetz verpflichten, sämtliche Elektrogeräte zurückzunehmen. Wo das Gerät gekauft wurde, soll keine Rolle spielen: Ein Kassenzettel müsse nicht vorgelegt werden, zitierte die "Rheinische Post" (Samstagsausgabe) in Düsseldorf aus dem Gesetzentwurf, der ihr vorliegt. Der Online-Handel reagierte mit scharfer Kritik auf die Pläne.
Kleine Elektroartikel wie Handys oder Rasierer können laut Gesetzentwurf, der am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden soll, auch ohne den Kauf eines neuen Gerätes beim Handel abgegeben werden. Fernseher, Wasch- und Spülmaschinen oder andere große Geräte muss der Händler dagegen nur annehmen, wenn der Kunde auch ein neues kauft. Elektroartikel werden in dem Regelwerk als groß eingestuft, wenn eine ihrer Kanten länger als 25 Zentimeter ist.
Die Bestimmungen sollen für Fachgeschäfte mit einer Ladenfläche von mehr als 400 Quadratmetern sowie für Online-Händler gelten. Umweltministerin Hendricks hofft dem Bericht zufolge, dass weniger alte oder defekte Elektrogeräte umweltschädlich im Restmüll entsorgt werden, wenn sie nicht mehr nur bei Recyclinghöfen abgegeben werden können. Eine Rücknahme durch den Handel erfolgt bislang nur auf freiwilliger Basis.
Der Bundesverband der Entsorgungswirtschaft schätzt, dass jährlich 120.000 Tonnen kleiner Elektrogeräte aus Bequemlichkeit im Hausmüll entsorgt werden. Insgesamt landeten eine halbe Million Tonnen alter Elektrokleingeräte nicht in Recyclinganlagen, weil sie in den Haushalten gelagert oder illegal exportiert würden. Wenn Händler Geräte künftig zurücknehmen müssen, steht ihnen laut Gesetzentwurf offen, ob sie den Elektroschrott an die öffentlich-rechtlichen Entsorger weitergeben oder unter Einhaltung der Umweltvorgaben selbst verwerten.
Die Entsorgungswirtschaft begrüßte den Gesetzentwurf, mit dem Deutschland eine EU-Richtlinie umsetzt. "Zu viele Elektroaltgeräte landen heute im Restmüll oder werden illegal exportiert", sagte Geschäftsführer Andreas Bruckschen. Nicht weit genug geht die geplante Regelung dem Chef des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes, Klaus Müller. "Wenn die Rückgabe von Kleingeräten grundsätzlich auf Händler mit mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche beschränkt wird, werden weiterhin viele werthaltige Stoffe im Hausmüll landen", befürchtet er.
Auf scharfe Kritik stößt das geplante Gesetz beim Bundesverband Onlinehandel. Dessen Präsident Oliver Prothmann sagte der "Rheinischen Post", der Gesetzentwurf bürde dem Handel eine "unverhältnismäßige Pflicht zur Rücknahme gefährlichen Abfalls und zu dessen Weiterverbringung auf".
Wie die Rücknahme der Geräte organisiert wird, überlässt das Gesetz dem Bericht zufolge der Wirtschaft. Nach dem für Mittwoch geplanten Kabinettsbeschluss müssen sich der Bundestag und der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen. Die zweite Lesung im Bundesrat soll den Angaben nach voraussichtlich im September erfolgen.