Dröge sagte am Montag im RBB-Inforadio, das Kirchenasyl habe sich in den vergangenen 30 Jahren bewährt. So seien in 90 Prozent der Fälle rechtsstaatliche Möglichkeiten gefunden worden, eine Abschiebung zu verhindern.
Kirchen und Behörden hatten sich in der vergangenen Woche nach einem heftigen Streit über das Kirchenasyl auf neue Regelungen verständigt. Die Kirchen sollen in einem sechsmonatigen Pilotprojekt Fälle, die in einem Kirchenasyl münden könnten, vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überprüfen lassen. Das Bundesamt verzichtet im Gegenzug darauf, die Abschiebefrist für die besonders umstrittenen Dublin-Fälle zu verlängern.
"Ich bin sehr froh darüber, dass es jetzt wieder Einvernehmen gibt", sagte der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Das Kirchenasyl sei ein sehr bewährtes Instrument, "mit dem wir dafür sorgen können, dass in schwierigen Situationen, in Einzelfall-Situationen die Menschenrechte gewahrt werden und Menschen nicht abgeschoben werden". Dröge lobte die Bereitschaft des Bundes, mit den Kirchenleitungen enger zusammenzuarbeiten. Das könne dazu beitragen, das gegenseitige Vertrauen zu stärken.
Der Landesbischof kritisierte zugleich das derzeit geltende Asylverfahren, wonach diejenigen Länder zuständig sind, die ein Flüchtling zuerst erreicht. Das sei eine ungleiche Verteilung der Lasten in Europa, sagte Dröge. Dadurch sei es nicht möglich, dort Integration zu fördern, wo es am besten ginge.