Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat die Stellungnahme des Ethikrats zur Organspende und zum Hirntod begrüßt. "Dass der Deutsche Ethikrat den Hirntod einstimmig als Voraussetzung für eine Organentnahme bejaht, ist eine wichtige Bestätigung der geltenden Regelungen", sagte Gröhe der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe).
Nach den Organspendeskandalen der Vergangenheit fordert der Gesundheitsminister Transparenz und eine offene gesellschaftliche Diskussion, um das Vertrauen in die Transplantationsmedizin zu stärken. Wer sich für eine Organspende entscheide, müsse die Gewissheit haben, dass dafür klare Regeln gelten. Die Regelungen zur Feststellung des Hirntods müssten regelmäßig an neue Erkenntnisse angepasst und Ärzte ausreichend geschult werden. Beides habe die Bundesärztekammer in ihrer neuen Richtlinie klargestellt.
Der Deutsche Ethikrat hatte in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme einstimmig festgestellt, dass der Hirntod ein ausreichendes Kriterium für die Entnahme von Spenderorganen sei. Das Gremium bestätigte damit die Grundlage des deutschen Transplantationsrechts, nach dem eine Organentnahme nur möglich ist, wenn der Spender hirntot ist.
Aus Sicht der evangelischen Kirche spricht nichts gegen eine Organspende, wie der damalige Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider schon 2012 in einem "geistlichen Wort" schrieb. Es gebe aber auch "keine christliche Verpflichtung zur Organspende", sagte Schneider damals: "Christinnen und Christen können der Organspende zustimmen; sie können sie aber auch ablehnen. Sie müssen sich auch gar nicht entscheiden, sondern können die Frage unbeantwortet lassen, wenn sie sich gegenwärtig nicht in der Lage zu einer Entscheidung sehen. Alle diese Optionen sind christlich verantwortbar und ethisch zu respektieren."