Das Verwaltungsgericht Berlin gab am Dienstag einem Eilantrag der Museumsbetreiber statt, wie das Gericht im Anschluss mitteilte. Darin wendeten sie sich gegen einen Bescheid des Bezirksamts, das die Eröffnung unter Androhung eines Zwangsgeldes untersagt hatte. (AZ: VG 21 L 29.15)
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Das Museum, in dem 200 Teil- und 20 Ganzkörperplastinate menschlicher Leichen zu sehen sein sollen, will am 18. Februar am Berliner Fernsehturm eröffnen. Das Bezirksamt lehnt das Museum ab und argumentierte unter anderem mit dem Berliner Bestattungsgesetz. Seiner Überzeugung nach dürften die Körper nicht ausgestellt werden.
Bereits im Dezember entschied allerdings das Berliner Verwaltungsgericht, dass das Museum eröffnen darf. Im aktuellen Beschluss heißt es, ein Verstoß gegen das Bestattungsgesetz sei nach wie vor nicht ersichtlich.
Gegen das Urteil, mit dem auch das angedrohte Zwangsgeld von täglich 10.000 Euro bei Eröffnung vom Tisch ist, kann der Bezirk Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.