Der Bürgermeister von Berlin-Mitte Christian Hanke (SPD) sagte am Mittwoch dem epd in Berlin, er werde gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes vom 19. Dezember in Berufung gehen. Das Rechtsamt des Bezirks bereite einen entsprechenden Schriftsatz vor. Das Gericht hatte wenige Tage vor Weihnachten entschieden, dass das Museum des umstrittenen Leichen-Plastinator Hagens eröffnen darf.
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Die Betreiber des geplanten "Körperwelten"-Museums unter dem Fernsehturm gehen von einer Eröffnung im Februar aus, wie es auf Anfrage hieß. Geplant ist die Präsentation von etwa 20 präparierten Leichen und etwa 200 weiteren Exponaten auf einer Ausstellungsfläche von 1.200 Quadratmetern.
Der Bezirk Berlin-Mitte hatte zuvor eine Museumseröffnung unter Verweis auf das Berliner Bestattungsgesetz verboten. Dagegen hatten die Museumsbetreiber geklagt.
Laut Gericht ist für die Präsentation von plastinierten Leichen keine besondere Genehmigung notwendig. Das Berliner Bestattungsgesetz verbietet zwar das öffentliche Ausstellen von Leichen. Allerdings habe der Gesetzgeber damals entsprechend präparierte Leichen nicht mit erfassen wollen, heißt es in der Entscheidung des Gerichts. Vielmehr sei Ziel des Gesetzes die schnelle Bestattung Verstorbener gewesen.