Sterbehilfe-Fall vor Menschenrechtsgerichtshof

Foto: dpa/Photopqr
Sterbehilfe-Fall vor Menschenrechtsgerichtshof
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat sich am Mittwoch mit dem umstrittenen Sterbehilfe-Fall des Franzosen Vincent Lambert beschäftigt.

Ein Urteil werde in einigen Monaten erwartet, sagte ein Gerichtssprecher nach einer mehrstündigen Anhörung der Streitparteien. Der 38-Jährige liegt seit einem Motorradunfall im Jahr 2008 im Koma und ist gelähmt. Lamberts Ehefrau und mehrere Geschwister befürworten einen Abbruch der künstlichen Ernährung. Seine Eltern, strenggläubige Katholiken, und andere Geschwister sind dagegen.

###mehr-artikel###

Ein französisches Gericht hatte im Juni 2014 die passive Sterbehilfe für Lambert bewilligt. Die Vorbereitungen wurden jedoch gestoppt, nachdem die Eltern den Menschenrechtsgerichtshof angerufen hatten. Dieser hält den Fall für so heikel, dass sich jetzt eine Große Kammer mit 17 Richtern damit befasst. In früheren Sterbehilfe-Fällen hatte der Gerichtshof geurteilt, dass es in Europa in solchen Fragen keinen allgemeinen Konsens gebe und die einzelnen Länder einen breiten Entscheidungsspielraum hätten.

Der Vertreter der französischen Regierung, François Alabrune, bekräftigte vor Gericht, dass im Fall Lambert alle rechtlichen Auflagen für die passive Sterbehilfe erfüllt seien. Es gebe keine Aussichten, dass sich sein Zustand bessere, sagte der Jurist des Pariser Außenministeriums. "Die Behandlung hat keinerlei Wirkung außer der, dass sein Leben künstlich verlängert wird." Der Patient habe vor dem Unfall gegenüber Vertrauenspersonen eindeutig seine Ablehnung solcher Maßnahmen zum Ausdruck gebracht.

Der Anwalt von Lamberts Eltern, Jean Paillot, unterstrich, dass sich in Frankreich 1.700 Menschen in einer ähnlichen Lage befänden wie Lambert. Er schätzte den Gesundheitszustand des Patienten deutlich anders ein: "Vincent ist schwer behindert, aber nicht krank. Er leidet nicht." Er sei ein lebendiger Mensch mit vollen Rechten. Auch sei die Grenze zwischen einem vegetativen und einem bewussten Zustand nicht klar bestimmbar, sagte der Jurist. Der Fall Lambert hat in Frankreich die Debatte um Sterbehilfe neu angeheizt. Derzeit berät unter anderem die Nationalversammlung über eine Reform der Gesetze.