Seehofer verteidigt CSU-Asylpolitik gegen Kritik der katholischen Kirche

Foto: dpa/Nicolas Armer
Die CSU fordert die schnellere Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern
Seehofer verteidigt CSU-Asylpolitik gegen Kritik der katholischen Kirche
Die Bemerkungen des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, könne er "so nicht nachvollziehen", sagte der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer der Tageszeitung "Die Welt" (Mittwochsausgabe).

Marx hatte am Wochenende die Forderungen der CSU zur schnelleren Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern zurückgewiesen und die Unterscheidung der CSU in Kriegs- und Wirtschaftsflüchtlinge als wenig hilfreich bezeichnet. Dem entgegnete Seehofer, die Asylverfahren müssten in vernünftigen Fristen abgeschlossen werden. "Asylmissbrauch kann ein Rechtsstaat nicht hinnehmen."

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Die Solidarität der Bevölkerung bleibe nur erhalten, "wenn die Flüchtlinge hierzulande in Europa gerecht verteilt würden". Recht und Ordnung müssten aufrechterhalten werden. "Auch wir hier in Bayern müssen bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber noch konsequenter werden," sagte Seehofer. Er unterstütze den Vorschlag von SPD-Chef Sigmar Gabriel, wonach die Kosten für die Flüchtlingsunterbringung künftig vom Bund getragen werden sollen.

Seehofer wandte sich zudem gegen die Praxis von Kirchengemeinden, Asyl zu gewähren. "Damit sollte man sehr behutsam umgehen. Man sollte Kirchenasyl nicht als Lösung der Flüchtlingsproblematik begreifen."

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Seehofer kündigte in dem Interview an, als bayerischer Regierungschef mit Kardinal Marx das Gespräch zu suchen. "Es ist mir wichtig, diese Angelegenheit mit ihm persönlich zu klären." Die Vorschläge der CSU-Landesgruppe bezeichnete Seehofer als "sehr ausgewogen".

Auch die CSU-Landesgruppen-Vorsitzende Gerda Hasselfeldt wandte sich gegen die Kritik des Münchner Erzbischofs und verteidigte die Asylpolitik der Christsozialen. Dem Bayerischen Rundfunk sagte sie, jeder Flüchtling und Asylbewerber habe das Recht auf ein rechtsstaatliches Asylverfahren. Nach dem Verfahren, wenn entschieden sei, ob ein Verfolgungsgrund vorliege, müsse dann aber "konsequent gehandelt werden".